Ergänzung und Aktualisierung der Synopse erforderlich
Die „Bürgerinitiative zum Erhalt der K 904 und der Kinzigaue“ begrüßt die Vorlage der Synopse durch den Main-Kinzig-Kreis mit der verschiedene Querungsvarianten der Bahnlinie im Bereich der K 904 in Hailer-Meerholz verglichen wurden.
Leider wurden die von der BI und dem BUND vorgeschlagenen Unterführungsvarianten nicht untersucht und bewertet. Die BI hat daher den MKK gebeten, die Synopse zu aktualisieren und folgende Querungsvarianten in die Synopse aufzunehmen:
Als Variante 6 die Unterführung in der Achse der K 904 (nicht gestreckt) mit einer lichten Höhe von 2,20 m (Variante des BUND) ohne Ausbau der K 862 und der K 904 und als
Variante 7: die Unterführung in der Achse der K 904 (nicht gestreckt) mit einer lichten Höhe von 3,30 m (Variante der BI, wie die Autobahnunterführung der K 894 im Stadtweg in Altenhasslau) ohne Ausbau der K 862 und der K 904.
Mit diesen beiden Varianten würde nicht in die Kinzigaue und die Allee eingegriffen, da die Unterführung im jetzigen Verlauf der K 904 gebaut werden soll. Auch ein Eingriff in die Schlossmauer wäre im Gegensatz zu den Varianten 1 bis 4 nicht erforderlich.
Als Variante 8 schlägt die BI die Verlegung der K 904 nach Osten über die zu bauende Brücke an der Autobahn mit Anbindung an die K 862 außerhalb der Ortslage von Hailer (siehe beiliegenden Plan). Variante_Umlegung K 904 östlich von Hailer
Die Verlegung der K 904 nach Westen (Variante 5) würde einen erheblichen Eingriff in die hier noch weitgehend unberührte Kinzigaue und eine Belastung der Ortslage von Meerholz bedeuten und ist daher aus Sicht der BI keine akzeptable Lösung.
Die Synopse basiert auf der Umweltverträglichkeitsstudie II aus 1998 (UVS II) und den von Hessen Mobil erstellten Planfeststellungsunterlagen aus 2006. Der MKK hat aber inzwischen neue Gutachten zu Naturschutz, Artenschutz, Hydrologie etc. erstellen lassen, die nicht in der Synopse berücksichtigt wurden.
Zu den Planungen wurden damals auch die „Träger öffentlicher Belange“ (Naturschutz, -Verkehrsverbände etc.) um Stellungnahmen gebeten. Etliche Verbände haben geantwortet, diese Antworten werden bisher aber unter Verschluss gehalten. Sie sollte der Kommission zugänglich gemacht werden.
Unter Zugrundelegung der neuen Gutachten sollte die 20 Jahre alte UVS II aktualisiert und die Ergebnisse in der Synopse vergleichend dargestellt werden. Damit wäre man auf einem aktuellen Stand.
Die BI würde es begrüßen, wenn die Aktualisierung der Umweltverträglichkeitsstudie und der Synopse durch einen unabhängigen Gutachter erfolgen würde, z.B. durch den Gutachter, der den MKK bezüglich der DB-Planungen (Varianten 1 bis 7) berät.
Die Synopse wurde von Hessen Mobil erstellt. D.h. Hessen Mobil hat in der Synopse eigene Planungsunterlagen zusammengestellt und bewertet. Ein unabhängiger Gutachter wäre nach Ansicht der BI sicher besser geeignet.
BI zum Erhalt der K904 & Kinzigaue