Die „BI zum Erhalt der K 904 und Kinzigaue“ macht das, was viele Bürger seitens des Main-Kinzig-Kreises und der Stadt Gelnhausen seit dem Beschluss vom 20.04.1999 für eine Omegabrücke erwartet haben:
Die BI klärt die Bevölkerung über die Planungen an der K 904 und deren Auswirkungen auf Mensch und Natur auf.
Dabei verwendet die „Bürgerinitiative zum Erhalt der K904 und Kinzigaue“ Daten, Zahlen, Fakten, Aussagen und Unterlagen aus den Planungsunterlagen, die im Wesentlichen von Hessen Mobil erstellt wurden.
Aus der Umweltverträglichkeitsstudie II ist zu entnehmen, dass der Bau einer Omegabrücke einen erheblichen Eingriff in die Kinzigaue verursachen würde:
- neuer Flächenverbrauch: 2,79 ha
- Flächenverlust Biotope: hoch
- Standortveränderungen: 8,18 ha
- Beeinträchtigung Biotope: mittel bis hoch
- Beeinträchtigung Boden: mittel
- Beeinträchtigung Wasser: mittel bis hoch
- betriebsbedingte indirekte Flächenbeanspruchung und Beeinträchtigung durch ungehinderte Schadstoffausbreitung aufgrund der Dammlage (hohe Empfindlichkeit des obersten Grundwasserleiters) von über 8,58 ha Fläche.
Die Bewertung der Umweltverträglichkeitsstudie II stammt aus 1998, d.h. die in den letzten 20 Jahren erfolgte naturschutzfachliche Verbesserung und Weiterentwicklung der Kinzigaue, z.B. die Anlage von Feuchtlandtrittsteinen, die Schaffung von Biotopen für Wiesenbrüter und die Wiederansiedelung von Störchen sind in der Bewertung der Umweltverträglichkeitsstudie II noch nicht enthalten.
Alleine durch die Omegabrücke, ohne Berücksichtigung des Ausbaus der K 904, würden die Brutgebiete und die zwischenzeitlich entstandenen Biotope nicht nur gestört, sondern zu großen Teilen auch zerstört werden.
Der Ausbau der K 904 ist nicht vom Tisch, er soll nur verschoben werden, bis die Wogen sich geglättet haben. Denn wenn die K 904 nicht mehr ausgebaut werden soll, braucht man auch keine 13,95 m breite Brücke zu bauen. Die vorhandene Fahrbahn der K 904 hat eine Breite von ca. 5 m.
In den Planfeststellungsunterlagen von 2006 wird eindeutig ausgesagt, dass von Seiten der Straßenbauverwaltung ein zweistufiger Ausbau favorisiert wurde. Zunächst solle über eine „kleine“ Omegalösung der Bahnübergang beseitigt werden. Erst in einem zweiten Schritt solle dann der Ausbau des nördlichen Bereiches der K 904 erfolgen.
In den Planungsunterlagen ist eindeutig zu erkennen, dass Hessen Mobil als vom MKK beauftragter Planer bestimmt hat, was gemacht werden soll und wie es erfolgen soll: Zitat aus der Umweltverträglichkeitsstudie: „Es zeigte sich in einem Variantenvergleich, dass von den 5 vorgeschlagenen Varianten, eine Unterführung die konfliktärmste Lösung wäre. Hessen Mobil kritisierte, dass bei den Bewertungen der erforderlich werdende Ausbau des nördlichen Abschnittes der K904 nicht enthalten und somit das Ergebnis unrealistisch sei. Deshalb kamen die Deutsche Bahn AG und Hessen Mobil überein, dass für den weiteren Verfahrensweg nur große Lösungen miteinander verglichen werden.“ (Quelle: Planfeststellungsunterlagen 2006)
Auch wenn der MKK sagt, dass derzeit niemand beabsichtige die K904 auszubauen, so wird Hessen Mobil als zuständige Straßenbauverwaltung nach einer Schamfrist fordern, dass die K904 aufgrund des höheren Kfz.-Verkehrsaufkommens den neuen Richtlinien entsprechend auszubauen ist.
Hessen Mobil hat prognostiziert, dass sich das Verkehrsaufkommen auf 4.200 Kfz/24h, davon 126 Kfz/24h Schwerlastverkehr, nach der Beseitigung der Schranken mehr als verdoppeln wird.
Mit dem Bau einer Unterführung könnte der Ausbau der K 904 in der Kinzigaue und damit noch größere Eingriffe in die Kinzigaue voraussichtlich verhindert werden. Insbesondere wenn die Fahrbahn der Unterführung nicht breiter wird als die Straße zwischen den Alleebäumen.
Eine Unterführung mit reduziertem Lichtraumprofil wie die Autobahn-Unterführung im Stadtweg in Altenhasslau (3,30 m Höhe) an der Kreisstraße K 894 könnte vom MKK auch an der K 904 gebaut werden. Auch die neue Richtlinie RAL 2012 lässt Ausnahmen zu.
Wenn der MKK ausschließlich Personen fragt, die vom Straßenbau- und der Straßenunterhaltung leben, und diese Personen mit der Planung beauftragt, kann nur eine große autogerechte und keine menschen- und naturverträgliche Variante heraus kommen.
Der MKK sollte selbst prüfen, welche Ausnahmen möglich sind und Hessen Mobil die Planung nicht ungeprüft überlassen, statt der Stadt Gelnhausen zu drohen, dass sie ein Drittel der Kosten für den Bau einer Unterführung mit reduziertem Lichtraumprofil zu tragen hätte.