Bitte unterstützt uns und nutzt die Mustervorlage bis spätestens 7. August
Für individuelle Textbearbeitung stellen wir außerdem das editierbare Dokument bereit:
Bitte beachten:
Alle Eingebungen gegen das Vorhaben müssen individuell erfolgen.
Bitte wählt die für Euch relevanten Begründungen für den Einspruch aus oder streicht unpassende.
Die Einwendung ist schriftlich zu erheben und kann per Post an folgende Anhörungsbehörde versendet werden:
Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt
Alternativ kann das Schreiben auch an eine der drei Gemeinden: Gründau, Gelnhausen oder Langenselbold übermittelt werden, welche die Planfeststellung bekannt gemacht haben.
Die ursprüngliche genannte Möglichkeit der digitalen Übermittlung per E-Mail ist nicht formgerecht.