Von der nördlichen Seite ist die Rampe zu einer kleinen Unterführung gar kein Problem.
Auf der Südseite sind es ca. 50 Meter von der Schranke
bis zur Einmündung der Bahnstraße. Diese liegt sogar ca. 1 m tiefer, sodass die
für die Unterführung benötigte Senke nicht mehr so tief ausgegraben werden
muss. Der Gleiskörper liegt an dieser Stelle ca. 1,50 m höher.
Selbst wenn noch die Verbindung Bahnstraße –
Ladestraße eng am Bahnkörper untertunnelt wird (gebraucht würden ca. 5 m wenn
man die Breite der Bahnstraße als Maß nimmt) bleibt genügend Länge für die Auf-
bzw. Abfahrrampe.